In unserem Kanton arbeiten die staatlich anerkannten Kirchen mit dem Staat partnerschaftlich zusammen. Sie sind daher in die politischen Strukturen unseres Kantons eingebaut. Die Kirchgemeinden sind in der römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn zusammengeschlossen.
Mit dem Begriff „Pfarrei“ bezeichnen wir den seelsorglichen, mit „Kirchgemeinde“ den politisch-organisatorischen Aspekt der Ortskirche.
Die Organe der Kirchgemeinde sind (ähnlich wie in der Einwohner- und Bürgergemeinde) die Kirchgemeindeversammlung, der Kirchgemeinderat, die Beamten und Angestellten - auch der Pfarreileiter ist im Sinne der Kirchgemeindeordnung ein Beamter - sowie Kommissionen und Ausschüsse.
Da Pfarrei- und Kirchgemeinderat oft verwechselt werden, sollen ihre Funktionen einander kurz gegenübergestellt werden. Während der Pfarreirat versucht, das Leben der Gemeinde mitzugestalten und den Pfarreileiter im seelsorglichen, liturgischen und diakonischen Bereich zu unterstützen, ist der Kirchgemeinderat um die administrativ-organisatorischen Voraussetzungen und die bauliche Infrastruktur der Pfarrei besorgt. Der Kirchgemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Kirchgemeinde. Er vertritt diese nach aussen. Soll der Pfarreirat die verschiedenen Schichten und Altersgruppen der Gemeinde vertreten, setzt sich der Kirchgemeinderat nach politischem Proporz zusammen. Trotz der politischen Zusammensetzung kennt der Kirchgemeinderat seit vielen Jahren keine parteipolitischen Auseinandersetzungen mehr. Er erfreut sich vielmehr einer guten Zusammenarbeit unter seinen Mitgliedern, mit dem Pfarreileiter und dem Pfarreirat sowie eines vorzüglichen Einvernehmens mit dem Einwohner- und Bürgerrat.