Die ersten und wichtigsten Religionslehrer sind die Eltern! Kein noch so guter Religionsunterricht in der Schule, kein noch so interessanter Gottesdienst in der Kirche, kann das Vorbild, das christlich gelebte Beispiel des Elternhauses, ersetzen.
Die Pfarrei will und kann lediglich diese religiöse Erziehung der Kinder durch ihre Eltern unterstützen und begleiten: durch das Erteilen von Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen und durch religiöse Anlässe in der Pfarrei.
Dabei will der Religionsunterricht den Kindern und Jugendlichen die Welt des Glaubens und der kirchlichen Gemeinschaft erfahrbar machen. Er will sie begleiten bei ihrer Persönlichkeitsbildung und Sinnfindung sowie bei der Vermittlung von lebenswichtigen Werten.
Zusammen mit den Seelsorgern erfüllen diese Aufgabe religionspädagogisch und katechetisch ausgebildete Lehrkräfte.
Der schulische Religionsunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler der 1.-8. Klasse obligatorisch und Bestandteil des Schulstundenplans.
Von dieser Reglung unberührt ist das allgemeine Recht der Eltern - gemäss dem Recht auf Religionsfreiheit -, ihr Kind vom schulischen Religionsunterricht zu dispensieren.
Der schriftliche Antrag hat an das zuständige Pfarramt zu erfolgen.
An der 1. und 2. Klasse sowie in der 5. und 6. Klasse der Primarschule wird der Religionsunterricht in Lostorf ökumenisch geführt.
In der 3. und 4. Klasse erfolgt der Religionsunterricht konfessionell getrennt. Hier werden die Kinder neben dem allgemeinen Religionsunterricht vor allem auch zu den Sakramenten geführt; und zwar in der 3. Klasse zum Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) sowie in der 4. Klasse zum Sakrament der Versöhnung (Busse).
Religionsunterricht in den 7. und 8. Klassen der Kreisschule Mittelgösgen: Der Unterricht in den 7. und 8. Klassen ist mit einer Wochenstunde in den regulären Stundenplan der KSMG integriert. Er wird ökumenisch geführt.
Religionsunterricht in der 9. Klasse (Firmkurs) In der 9. Klasse beginnt ein Firmkurs, der zum Sakrament der Firmung hinführt. Die Anmeldung ist freiwillig. Einmal angemeldet, sind die Anlässe des Firmkurses jedoch obligatorisch. Weitere Informationen zur Firmung finden sich unter der Rubrik Seelsorgliche Dienste/Firmung.